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Vielleicht haben auch Sie Folgendes bei einem Zahnarztbesuch erlebt: Sie benötigen eine neue Füllung und der Zahnarzt fragt Sie, ob es nicht eventuell eine etwas bessere, aus Keramik, werden soll. Schließlich hält diese viel, viel länger… Wer wird da schon nein sagen? Immerhin ist es doch “nur” eine Füllung und solche “Zahnbehandlungen” werden doch von der Krankenkasse oder der privaten Versicherung vollständig bezahlt…Oder?

Doch hier ist ein Detail entscheidend: Keramikfüllungen werden von gesetzlichen Krankenkassen als eine Zahnbehandlung eingestuft, die über das notwendige Maß hinausgeht (quasi als Luxus-Behandlung), denn ausgereicht hätte auch eine gewöhnliche Füllung.

Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass diese Art Füllung von der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt nicht bezahlt wird! Dies sollte man vor der Behandlung klären, denn der Kostenunterschied ist enorm: Eine gewöhnliche Füllung kostet je nach Größe etwa 150-200 Euro, eine Keramikfüllung, die erst im Labor angefertigt werden muss (Laborkosten!), kann locker 600 bis 800 Euro (und mehr) kosten.

Auch wer privat versichert ist, sollte nicht einfach der Behandlung zustimmen, wenn er oder sie die genauen Leistungen seiner Versicherung im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz nicht kennt. Stichwort Zahnersatz: Eine Keramikfüllung ist eine Einlagefüllung (Inlay) und zählt damit als Zahnersatz (!) – und die meisten privaten Krankenkassen bezahlen Zahnersatz in der Regel höchstens zu 80 Prozent. Bei einer Rechnung von 800 Euro sind es immerhin 160 Euro, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Darüber hinaus haben private Versicherungen in der Regel bestimmte Höchstsummen, die sie in den ersten Jahren der Mitgliedschaft begleichen (z.B. maximal 1500 Euro für Zahnersatz in den ersten vier Jahren) – auch dies sollten Sie beachten, wenn Sie nicht alles aus eigener Tasche zahlen wollen.

Bevor Sie also bei Ihrem Zahnarzt bedenkenlos einer Behandlung zusagen, überlegen Sie, ob Ihre Versicherung für diese Behandlung aufkommt. Selbst das Entfernen von Zahnstein wird von gesetzlichen und privaten Versicherungen nur einmal im Jahr bezahlt. Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung oder gar ein Bleaching werden weder von der gesetzlichen, noch von privaten Krankenversicherung (es sei denn Sie haben sich für Sonderleistungen entschieden) bezahlt.

Wenn der Zahnarzt sagt, dass er die genauen Kosten nicht kennt, lassen Sie sich nicht abwimmeln und hacken Sie nach – immerhin geht es um beachtliche Summen, die unter Umständen Sie selbst begleichhen müssen. Oft lohnt es sich die Mitarbeiterin (an der Rezeption) zu fragen, die die Abrechnungen macht – sie weiß in der Regel genau, welche Behandlungen von welchen Krankenkassen bezahlt werden.

P.S. Oft lohnt sich auch eine ZAHNZUSATZVERSICHERUNG.

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